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Fachbüro für Arbeitsschutz und Schadstoffbewertung

Betrieblicher
Arbeitsschutz
Mein Beratungsangebot im Arbeitsschutz
Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
Ermittlung des Betreuungsumfangs basierend auf Betriebsgröße & Gefährdungspotenzial
Gefährdungsbeurteilungen, Explosionsschutzdokumente & Betriebsanweisungen
Systematische Identifikation & Dokumentation von Gefahrenquellen
​Mitarbeiterschulungen & Unterweisungen
Praxisorientierte Schulungen zur Förderung eines sicherheitsbewussten Arbeitsverhaltens
Regelmäßige Begehungen & ASA Sitzungen
Kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen vor Ort
Beratung zur Rechtssicherheit
Unterstützung bei der Umsetzung aktueller Gesetzesvorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken


§ Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen
Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 2 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und eine regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten. Je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial ist eine Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene betriebsbezogene Betreuung vorgeschrieben.
Ein externer Arbeitsschutzexperte unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben effizient umzusetzen, ohne dass Sie eigene personelle Ressourcen bereitstellen müssen.
Sicherheit mit System – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
Jedes Unternehmen hat spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und den individuellen Gegebenheiten des Betriebs. Mein Ziel ist es, Arbeitsschutz effizient, praxisnah und wirtschaftlich in den Unternehmensalltag zu integrieren und die gesetzlichen Anforderungen sicher umzusetzen.
Sie haben Fragen oder möchten mehr über die arbeitsschutztechnische Betreuung erfahren?
Gerne berate ich Sie zu den gesetzlichen Vorgaben und den für Ihr Unternehmen relevanten Maßnahmen.
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